AGB für Veranstaltungen von Walderlebnis Emsland
- §1 Anwendbarkeit
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen von Walderlebnis Emsland gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
(2) Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne dieser AGB ist Walderlebnis Emsland, vertreten durch die Waldpädagogin Frau Cornelia Köster, Kolkstr. 33, 49808 Lingen (nachfolgend Veranstalter) und die angemeldete natürliche oder juristische Person (nachfolgend Vertragspartner).
(3) Mit seiner Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Veranstalter nicht anerkannt, es sei denn, er stimmt der Geltung ausdrücklich zu.
(4) Individualvereinbarungen haben Vorrang (§ 305 BGB).
- §2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zur Teilhabe an Veranstaltungen erfolgt über: • E-Mail: info@walderlebnis-emsland.de • Webseite: https://walderlebnis-emsland.de/ Anmeldungen sind bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(2) Bei der Anmeldung sind Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, u.a. Allergien der TeilnehmerInnen anzugeben.
(3) Die Darstellung der Veranstaltung auf der Homepage des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar (inditatio ad offerendum). Der Anmeldende gibt mit seiner elektronischen Anmeldung zur Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ein bindendes Angebot an den Veranstalter ab. Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit Zugang einer Anmeldebestätigung vom Veranstalter zustande.
(4) Eine Terminbestätigung des Veranstalters unter Angabe von Gruppe, Waldort, Thema, Gruppengröße und Kosten erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder per WhatsApp.
(5) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informiert der Veranstalter eine Woche vor dem Beginn der Veranstaltung über den Ausfall.
(6) Der auf der Homepage angegebene Preis ist der Gesamtpreis einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Neben den Endpreisen können, je nach Angebot, Fahrtkosten und Materialkosten anfallen.
(7) Der Vertragspartner hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung:
- Vorabüberweisung,
- Rechnung mit Überweisung,
- Barzahlung vor Ort am Veranstaltungstag gegen Quittung,
- PayPal.
(8) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Veranstalter darüber frühzeitig informieren.
- §3 Leistungsbeschreibung
(1) Leistungsgegenstand ist die Teilhabe an einer vom Veranstalter organisierten Veranstaltung. Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
(2) Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ausgestaltung der Veranstaltung bestimmt der Veranstalter. Abweichungen von den Angaben zur Veranstaltung sind nach Anmeldungsbestätigung zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter der Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar ist.
(3) Dem Veranstalter obliegt die fachliche Aufsicht. Er führt eine Erste Hilfe Notfallversorgung mit. Er nimmt regelmäßig an Erste Hilfe Ausbildungen teil.
- §4 Mitwirkungspflichten
(1) Die allgemeine Aufsichtspflicht obliegt den begleitenden Personen wie Lehrkräften, ErzieherInnen oder Erziehungsberechtigten. Insgesamt ist die Anwesenheit von mindestens zwei Erwachsenen notwendig, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(2) Es obliegt dem Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die TeilnehmerInnen und die begleitenden Personen wetterfeste Kleidung und Schuhe tragen. Weiter ist er dafür verantwortlich, bei Bedarf für Mücken- und Zeckenschutz zu sorgen. Es wird empfohlen, die TeilnehmerInnen nach der Veranstaltung nach Zecken abzusuchen.
(3) Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die TeilnehmerInnen pünktlich am Treffpunkt erscheinen. Spätestens 10 Minuten nach vereinbarter Startzeit brechen die anwesenden TeilnehmerInnen auf, ein späteres Dazustoßen ist mangels Erreichbarkeit im Wald in der Regel ausgeschlossen.
(4) Es wird zur Kenntnis genommen, dass Rauchen und Feuer im Wald nicht gestattet und zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Während der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen vom 01.04. bis 15.07. ist besondere Rücksichtnahme auf die Waldtiere und Bodenbrüter zu nehmen.
- §5 Zahlung
(1) Der Vertragspartner hat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) gemäß Rechnungslegung durch den Veranstalter zu begleichen. Zusätzliche Material- und Fahrtkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Das Teilnahmeentgelt ist mit der Bestätigung der Anmeldung fällig und muss spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin und unter Angabe der Rechnungsnummer vom Vertragspartner gezahlt werden. Die Zahlung des Entgelts hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgelts steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
- §6 Rücktritt und Abmeldung
(1) Der Veranstalter ist nicht zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits entrichtetes Teilnehmerentgelt wird an den Vertragspartner zurückerstattet.
(2) Die Veranstaltungen finden auch bei Regen statt, soweit keine amtliche Wetter- /Unwetterwarnung des Deutsches Wetterdienstes besteht. Kinder empfinden Regen im Wald selten als störend oder unangenehm. Es gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen (vgl. § 6 Abs. 4 der AGBs).
(3) Soweit eine amtliche Wetter-/Unwetterwarnung besteht, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen zu verschieben. Der Vertragspartner wird frühestmöglich über diesen Umstand informiert. Soweit kein Ersatztermin gefunden wird, werden bereits gezahltes Teilnahmeentgelt an den Vertrags-partner erstattet.
(4) Die Absage der Teilnahme durch den Vertragspartner erfolgt schriftlich oder elektronisch. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
- ab 14. bis 4. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Teilnahmeentgelts
- ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100 % des Teilnahmeentgelts.
Dem Vertragspartner wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.
- §7 Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Betreten des Waldes ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen (z. B. Astbruch, Totholz, Wurzeln, Insekten, giftige Pflanzen, Dornen, unebenes Gelände).
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene und beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
(3) Es findet kein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden in Form der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- §8 Widerrufsbelehrung
Über die Widerrufsmöglichkeit wird wie folgt belehrt:
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Walderlebnis Emsland (Einzelunternehmen), Cornelia Köster, Kolkstr. 33, 49808 Lingen (Ems), info@walderlebnis.de emsland.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- §9 Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Veranstalter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Fotografieren oder Filmen ist nur mit der Einwilligung der Teilnehmer gestattet. Es erfolgt eine individuelle Absprache. Die Einwilligung kann auch konkludent erfolgen.
- §10 Nutzungsrechte
Die von Cornelia Köster angefertigten Dokumente, Angebote und Konzepte sind geistiges Eigentum von Cornelia Köster und dürfen nicht genutzt, umgesetzt oder vervielfältigt werden. Fotos und Texte der Internetseite www.walderlebnis-emsland.de sowie der Social-Media-Kanäle dürfen nicht kopiert und anderweitig verwendet werden.
- §11 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
(2) Im Falle einer unwirksamen Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese unter billiger Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke, wenn die Parteien bei Abschluss dieses Vertrags den offenen Punkt bedacht hätten.